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Sie hatten einen Unfall … Was nun?
Den ersten richtigen Schritt haben Sie schon mal gemacht. Sie haben zu unseren Seiten gefunden!
Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um die zuverlässige und sachkundige Erstellung von Unfallgutachten geht. Informieren Sie sich auf unseren Seiten schnell und bequem über unser umfangreiches Dienstleistungsangebot und unserem kundenfreundlichen Service.
Kfz Gutachter - Verpflichtungen und Aufgaben.
Ein KFZ Gutachter ist ein erfahrener Kfz-Sachverständiger, dessen Aufgabe es ist, Gutachten zu erstellen. Sie sind häufig Grundlage für Entscheidungen von Gerichten, Versicherungen und anderen Institutionen. Die Informationen eines KFZ Gutachters sind daher sehr wichtig und daher sind die Anforderungen für die Aufnahme des Jobs erheblich. Das Spektrum der Aufgaben und Aufgaben eines KFZ Gutachters ist vielfältig und die Arbeit nicht eintönig. Dieser Experte unter anderem:
-erstellt Gutachten nach Autounfällen und erstellt ein Gutachten, das unter anderem Folgendes umfasst:
-Informationen über Schäden am Auto und welche Teile repariert werden können und welche ersetzt werden müssen.
-Eventuell ist auch die Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Reparatur erforderlich;
zeigt an, wie ein beschädigtes Fahrzeug am besten repariert werden kann.
-gibt Stellungnahmen zum technischen Zustand von Fahrzeugen ab, führt diagnostische Tests durch – einschließlich: Bremssystem, Betriebsleistung, Kraftstoffverbrauch, Wirksamkeit der Stoßdämpfer und mehr – um eine korrekte Diagnose zu stellen.
Sie hatten einen Unfall … Was nun?
Hier haben wir Ihnen eine Reihe nützlicher Tipps zusammengestellt – für den Fall der Fälle…
Notieren Sie in jedem Fall Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge und fragen Sie nach den Personalien der Halter.
Dies sollten Sie auch dann tun, wenn der Schaden am Fahrzeug gering erscheint oder wenn Sie nicht sicher sind, wer den Schaden verursacht hat.
Notieren Sie den Unfallhergang und lassen Sie sich diese Notizen bestätigen.
Fertigen sie wenn möglich auch eine Skizze an. Diese sollte die Position der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes darstellen.
Damit Sie bestimmt nichts vergessen: Benutzen Sie am besten einen Europäischen Unfallbericht. Dieses Formular erhalten Sie bei jeder Versicherung – es sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Verständigen Sie die Polizei bei schweren Verkehrsunfällen, Verletzten Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang.
Sichern Sie Schadenersatzansprüche durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters.
Hier kommen zum Beispiel wir ins Spiel.
Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung des Verursachers übernehmen.
Nun geht es um die Versicherung…
Damit Sie auch bestimmt Ihr Geld wieder bekommen, beachten Sie bitte folgende Tipps:
Falls Sie Ihr Auto, nach einem unverschuldeten Unfall, in einem KFZ-Betrieb reparieren lassen, informieren sie uns bitte, damit wir die Stundenverrechnungssätze in unserem Schadengutachten entsprechend anpassen können.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall, verlangen Sie vor Reparaturbeginn, eine Kostenübernahme-Bestätigung durch Ihren Versicherer.
Fragen Sie einfach in der Werkstatt oder bei Ihrer Versicherung danach.
Wenn Sie auf Gutachten-Basis abrechnen, steht Ihnen darüber hinaus auch der vom Sachverständigen ermittelte Minderwert (Wertminderung) zu.
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall haben sie auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.
Verlangen Sie bei Verzögerungen, zum Beispiel durch polizeiliche Ermittlungen, eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre finanziellen Mittel.
Schadengutachten – warum?
Nur mittels eines fundierten Schadengutachtens, eines unabhängigen Sachverständigen, können Sie Ihre Ansprüche gegen die Unfallverursacher detailliert und vollumfänglich darlegen. Im Gutachten wird der Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten festgelegt. Bei umfangreichen Schäden oder älteren Fahrzeugen, ist zusätzlich die Ermittlung des Widerbeschaffungswertes und eines Restwertes erforderlich. Durch einen Abgleich der zu erwartenden Reparaturkosten mit dem Fahrzeugwert, geben wir ihnen eine verwertbare Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In speziellen Fällen wird vom Sachverständigen eine ggf. anfallende Wertminderung errechnet.
Der Geschädigte, der sich nur auf einem Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine Beweissichernde Funktion, wenn es zum Streitfall kommt. Der Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich und der Geschädigte muss im Nachhinein meist noch Bilder des Schadens bei der Versicherung einreichen.
Oftmals wird dann noch ein eigener Gutachter der Versicherung beauftragt, der den Schaden aufnimmt. Zumeist fehlt dann auch eine Aussage zur Wertminderung, Nutzungsausfall usw.
Bei uns erhalten Sie:
» KFZ-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadensbereich
» Motorräder-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadensbereich
» Fahrrad-Gutachtenerstellung ( E-Bikes/Pedelecs ) im Haftpflichtbereich
» LKW-Gutachten im Haftpflicht- und Kaskoschadensbereich
» Gutachtenerstellung an Wasserfahrzeugen und deren Motoren
» Gutachtenerstellung an Fahrzeugen der Landwirtschaft (Traktoren, Bewirtschaftungsgeräte usw.)
Was ist eigentlich ein Unfallgutachten?
KFZ-Schadensgutachten dienen zu aller erst, der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungs-Kosten kalkuliert. Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Natürlich wird auch die Nutzungsausfallgruppe für den nicht genutzten Mietwagen berechnet.
Fahrzeugbewertung
Sichern Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche!
Denn schließlich verschenkt niemand gerne sein Geld…
Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Gutachten zum Fahrzeugwert.
Wir ermitteln bei gängigen Fahrzeugen den Händler-, Einkaufs- oder den Wiederbeschaffungswert.
Auch bei älteren oder besonderen Fahrzeugen (Oldtimern, Youngtimern, seltenen Fahrzeugen) erstellen wir ein aussagekräftiges Wertgutachten.
Schadengutachten – warum?
Nur mittels eines fundierten Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie Ihre Ansprüche gegen die Unfallverursacher detailliert und vollumfänglich darlegen. Im Gutachten wird der Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten festgelegt. Bei umfangreichen oder älteren Fahrzeugen ist die zusätzlich die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und eines Restwertes notwendig. Erst durch einen Abgleich der zu erwartenden Reparaturkosten mit dem Fahrzeugwert, gibt es eine verwertbare Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In vielen Fällen wird vom Sachverständigen zusätzlich eine anfallende Wertminderung ermittelt.

Über uns :
Wir sind eine überregional tätige Sachverständigenvereinigung dessen Hauptsitz sich in Gelsenkirchen-Erle befindet. Unter anderem haben wir uns zum Ziel gesetzt hat, durch fachlich kompetente Beratung und individuellen Service, genauestens auf Ihre Wünsche einzugehen und diese schnell und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.
Dazu gehört die festzustellende Schadensumme nach einem Verkehrsunfall, als auch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes des eigenen Kraftfahrzeuges.
Dort entstehen immer wieder Reibungspunkte mit dem gegnerischen Versicherer, weil dieser natürlich oft lieber die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeuges bezahlen möchte.
Der Fahrzeugmarkt ist unübersichtlich und ausufernd in seiner Angebotsfülle. Die Suche nach einem preisgünstigen, für Sie geeigneten Fahrzeug ist mittlerweile kompliziert und sehr langwierig geworden. Wir als Sachverständige helfen Ihnen, sich in dem Dickicht von Informationen, Ratschlägen und Angeboten zielsicher zurechtzufinden. Wir finden für Sie schnell und fachmännisch das passende Fahrzeug.
Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Sicher befindet sich auch in Ihrer Nähe einer unserer kompetenten Experten.
EN-TEAM
Zweigstellen
Unsere Zweigstelle
Strauchweg 5
45896 Gelsenkirchen
Tel. 0209 / 158 98 347
Mobil. 0155 / 10269346
E-Mail: info@gutachter24-enteam.de
Hauptsitz
Darler Heide 31
45891 Gelsenkirchen-Erle
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